﻿ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag („Vertrag“) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen (wie unten definiert oder „wir“, „uns“ oder „unser“) und dem Kunden (wie im Gewährungsschreiben definiert oder „Sie“ oder „Ihr“). Das Unternehmen und der Kunde können in diesem Vertrag jeweils als „Partei“ oder zusammen als „Parteien“ bezeichnet werden. 
Durch das Herunterladen, Installieren, Kopieren, Zugreifen auf oder Verwenden der Software stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu. Wenn Sie diesem Vertrag nicht zustimmen:
• dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren, kopieren, auf sie zugreifen oder sie benutzen; und
• müssen Sie die Software und Berechtigungsnachweise umgehend an die Partei zurückgeben, von der Sie die Software erworben haben.
Wenn Ihnen die Software in Hardware des Unternehmens integriert geliefert wurde, dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren oder benutzen, wenn Sie diesem Vertrag nicht zustimmen. 
Die in diesem Vertrag enthaltenen Begriffe mit Großbuchstaben haben die Bedeutung, die in Abschnitt 15 unten oder anderweitig in diesem Vertrag definiert wird. 
1.
Lizenzgewährung.
1.1	Recht auf Nutzung der Software. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen diese Vertrags einhalten und die entsprechenden Lizenzgebühren bezahlen, gewähren wir Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht auf die Nutzung der im Gewährungsschreiben beschriebenen Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke. Ihre Nutzung der Software umfasst das Recht auf Herunterladen und Installieren der Software sowie den Zugriff darauf. Ihnen werden keine Rechte an Aktualisierungen und Upgrades gewährt, sofern Sie nicht Support (oder ein Dienstabonnement, das Rechte an Aktualisierungen und Upgrades einräumt) erworben haben.
2.
Nutzungsrechte.
2.1	Produktberechtigung. Ihre Nutzung der Software ist von den erworbenen Lizenzen (z. B. Knoten) abhängig und unterliegt unseren Definitionen für Produktberechtigungen.
2.2	Mehrere Plattformen / Bündel. Wenn die Software mehrere Plattformen unterstützt oder Sie die Software im Paket mit anderer Software erhalten, darf die Gesamtanzahl an Geräten, auf denen alle Versionen der Software installiert sind, die Definitionen für Produktberechtigungen nicht überschreiten. Bestimmte Software, die als Teil einer Produkt-Suite lizenziert wird, erfordert möglicherweise auch den Erwerb einer separaten Serverlizenz, um die Software auf bestimmten Servertypen gemäß der geltenden Dokumentation nutzen zu können.
2.3	Laufzeit. Die Lizenz gilt für den im Gewährungsschreiben angegebenen Zeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, gilt die Lizenz unbefristet.
2.4	Kopien. Sie dürfen in einem angemessenen Umfang zu Sicherungs-, Archivierungs- oder Notfallwiederherstellungszwecken Kopien der Software erstellen.
2.5	Verbundene Unternehmen, stellvertretende Parteien. Sie können die Nutzung der Software in Übereinstimmung mit diesem Vertrag wie folgt gestatten:
(a)	durch ein verbundenes Unternehmen;
(b)	durch einen Dritten, mit dem Sie einen Vertrag abschließen, um Ihre IT-Ressourcen zu verwalten („stellvertretende Partei“), sofern
(i)	die stellvertretende Partei die Software ausschließlich für ihre internen Zwecke und nicht zugunsten eines anderen Dritten oder seiner selbst nutzt;
(ii)	die stellvertretende Partei sich zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet; und
(iii)	Sie uns schriftlich darüber informieren, dass eine stellvertretende Partei in Ihrem Namen die Software nutzt.
Sie sind für die Einhaltung bzw. die Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrags durch jedes verbundene Unternehmen und jede stellvertretende Partei verantwortlich und in vollem Umfang haftbar.
2.6	Allgemeine Beschränkungen. Sie dürfen Dritte nicht dazu veranlassen oder zulassen, dass sie:
(a)	die Software dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln oder den Quellcode für die Software herstellen oder nachbilden;
(b)	Urheberrechtshinweise oder andere Produktkennzeichnungen oder Eigentumsrechtshinweise, Siegel oder Anweisungsetiketten entfernen, löschen, verdecken oder manipulieren, die in oder auf einer Software oder Dokumentation gedruckt oder gestempelt, angebracht, verschlüsselt oder aufgezeichnet sind; oder alle Urheberrechts- und anderen Eigentumsrechtshinweise in allen Kopien, die das Unternehmen von der Software und Dokumentation anfertigt, missachten;
(c)	die Software für Timesharing- oder Dienstleistungsbüros vermieten, verleihen oder nutzen; einer Person oder einem Unternehmen das Recht zur Nutzung der Software verkaufen, vermarkten, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben oder anderweitig gewähren, außer in dem laut diesem Vertrag ausdrücklich gestatteten Umfang; oder die Software nutzen, um allein oder in Verbindung mit einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung ein Produkt oder eine Dienstleistung für eine Person oder ein Unternehmen bereitzustellen, sei es auf Gebührenbasis oder auf andere Weise;
(d)	die Software oder Dokumentation ändern, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke der Software oder Dokumentation erstellen; Teile der Software oder Dokumentation mit einer anderen Software oder Dokumentation kombinieren oder in eine solche integrieren; oder die Software im Rahmen eines Versuchs zur Entwicklung von Software (einschließlich jeglicher Routinen, Skripte, Codes oder Programme) mit funktionalen Eigenschaften, visuellen Ausdrücken oder sonstigen Merkmalen, die denen der Software ähnlich sind, nutzen, um mit uns in Wettbewerb zu treten;
(e)	ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens Performance- oder Benchmark-Tests oder Analysen mit Bezug auf die Software veröffentlichen;
(f)	versuchen, eine der Aktivitäten in den Unterabschnitten (a) bis (e) durchzuführen; oder
(g)	die Software in einer Cloud, einer Internet-basierten Computing- oder ähnlichen On-Demand-Computing-Umgebung ausführen oder betreiben, sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich gemäß Ihrem Gewährungsschreiben oder den geltenden Definitionen für Produktberechtigungen erlaubt ist.
3.
Technischer Support und Wartung.
Unsere Bedingungen für technischen Support und Wartung gelten und werden in diesen Vertrag aufgenommen, wenn Sie Support erworben haben. Nach Ablauf des im Gewährungsschreiben angegebenen Support-Zeitraums oder des Service-Abonnementzeitraums endet Ihr Anspruch auf Support. Wir können den angebotenen Support jederzeit mit Wirkung ab dem Beginn eines Verlängerungszeitraums für den Support ändern.
4.
Beendigung.
4.1	Unbeschadet Ihrer Zahlungsverpflichtungen können Sie Ihre Lizenz jederzeit beenden, indem Sie die Software deinstallieren.
4.2	Wir können Ihre Lizenz in dem Fall beenden, dass Sie wesentlich gegen diesen Vertrag verstoßen und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem Sie von uns eine Benachrichtigung über den Verstoß erhalten haben, beheben. Nach einer solchen Beendigung müssen Sie umgehend alle Kopien der Software und der Dokumentation zurückgeben oder dauerhaft löschen.
4.3	Ende der Lebensdauer. Ihr Recht, die Software zu nutzen oder Support für die Software und alle Softwarefunktionen zu erhalten, unterliegt unseren End-of-Life-Richtlinien. Am Ende der Lebensdauer eines Softwareprodukts oder einer Softwarefunktion (wie von uns in Übereinstimmung mit der End-of-Life-Richtlinie festgelegt) endet Ihr Recht, die Software oder die Softwarefunktion zu nutzen oder Support dafür zu erhalten.

5.
Zahlungen, Steuern, Software-Bereitstellungsverifikation 
5.1	Zahlung. Wenn Sie die Softwarelizenz(en) über einen autorisierten Partner erworben haben, bestehen Ihre Zahlungsverpflichtungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem autorisierten Partner. Wenn Sie die Softwarelizenz(en) direkt von uns erworben haben, verpflichten Sie sich, uns die Lizenzgebühren für die Software innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Verzögerte Zahlungen unterliegen Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat bzw. der höchsten gesetzlich zulässigen Rate, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und nicht rückerstattbar. Sollte eine Rechnung Ihrer Auffassung nach falsch sein, so müssen Sie uns innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich darüber in Kenntnis setzen, um einen Anspruch auf Korrektur bzw. eine Gutschrift geltend zu machen.
5.2	Transaktionssteuern. Sollten Sie Softwarelizenz(en) direkt von uns erwerben, stimmen Sie zu, alle anfallenden Transaktionssteuern, einschließlich Gebrauchssteuern, Umsatzsteuern, Abgaben, Zollgebühren sowie sonstige von der Regierung auferlegte Transaktionsgebühren mit beliebiger Bezeichnung (und alle ggf. anfallenden Zinssätze oder Strafgebühren) für gemäß diesem Vertrag durch Sie zu zahlende Beträge („Transaktionssteuern“) zu zahlen. Nach den geltenden Gesetzen haben wir Transaktionssteuern von Ihnen einzufordern. Diese werden von uns separat auf den Rechnungen ausgewiesen. Freistellungen von Transaktionssteuern sind von Ihnen mindestens fünfzehn (15) Werktage vor dem Fälligkeitsdatum für eine Rechnung uns gegenüber nachzuweisen. Wenn wir die erforderlichen Transaktionssteuern nicht von Ihnen einziehen, jedoch später aufgefordert werden, diese bei einer Steuerbehörde zu begleichen, erstatten Sie uns die Transaktionssteuern einschließlich aller anfallenden Strafzahlungen und Zinsgebühren, sofern die verspätete Erstattung und Begleichung nicht durch das Unternehmen verschuldet wurde.
5.3	Quellensteuern. Alle fälligen Zahlungen sind ohne Abzüge und spesenfrei für alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, die von einer Steuerbehörde erhoben werden. Sollten Sie gemäß den geltenden Gesetzen verpflichtet sein, Einkommenssteuern von den laut vorliegendem Vertrag an uns geschuldeten Beträgen abzuziehen oder einzubehalten („Quellensteuern“), führen Sie die Steuern ab, legen bei uns einen entsprechenden Nachweis über die Zahlung bei der zuständigen Steuerbehörde vor und leisten die Zahlung des verbleibenden Nettobetrags. Sie teilen uns mindestens fünfzehn (15) Werktage vor dem Fälligkeitsdatum für Zahlungen unter diesem Vertrag schriftlich mit, dass Sie eine Einbehaltung beabsichtigen (einschließlich Angaben zur Höhe der Beträge und zur Rechtsgrundlage der Quellensteuern), und arbeiten mit uns zusammen, um etwaige Quellensteuern zu senken. Sie wenden den niedrigeren Steuersatz an, wenn wir Ihnen gültige, offizielle, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Unterlagen für einen niedrigeren Quellensteuersatz vorlegen.
5.4	Sollten Sie Softwarelizenzen über einen autorisierten Partner erwerben, tragen ausschließlich der autorisierte Partner oder Sie die Verantwortung für sämtliche Transaktionssteuern oder Quellensteuern. Die Vorschriften in Abschnitt 5.2 und 5.3 gelten nicht wie zwischen dem Unternehmen und Ihnen.
5.5	Einkommenssteuern. Jede Partei ist verantwortlich für ihre eigenen Einkommenssteuern oder Steuern, die auf Bruttoeinnahmen oder Bruttoerlösen basieren.
5.6	Software-Bereitstellungsverifikation. Wir können Sie höchstens einmal pro Jahr auffordern, uns innerhalb von dreißig (30) Tagen nach unserer Aufforderung entweder (a) einen Systembericht (wenn die Ihnen zur Verfügung stehende Software es Ihnen ermöglicht, einen solchen Bericht zu erstellen) oder (b) einen genauen Bericht zur Überprüfung der Software-Bereitstellung für die Software (wenn die Ihnen zur Verfügung stehende Software nicht die technischen Funktionen zur Erstellung eines Systemberichts enthält) vorzulegen. Sie erkennen an, dass der Systembericht auf technologischen Merkmalen der Software basiert, die eine Überprüfung der Software-Bereitstellung ermöglichen. Geht aus dem Systembericht oder Ihrem Bericht zur Überprüfung der Software-Bereitstellung hervor, dass Sie die Lizenzbestimmungen Ihres Gewährungsschreibens und dieses Vertrags nicht einhalten, stimmen Sie dem Kauf zusätzlicher Lizenzen zu und zahlen uns etwaige mit den Lizenzen und dem Support verbundene Wiedergutmachungsgebühren. Wir erheben für die Nichteinhaltung des Vertrags ggf. eine Gebühr.
6. 
Vertraulichkeit.
6.1	Jede Vertragspartei bestätigt, dass sie im Rahmen dieses Vertrags ggf. auf vertrauliche Informationen der jeweiligen Gegenpartei zugreifen kann, dass die vertraulichen Informationen der jeweiligen Partei für die offenlegende Partei von erheblichem Wert sind und dass diese Informationen beeinträchtigt werden könnten, falls sie Dritten gegenüber ordnungswidrig offengelegt oder unter Verletzung dieses Vertrags verwendet würden.
6.2	Vertrauliche Informationen in diesem Vertrag bezeichnet alle Informationen (unabhängig von der Form der Offenlegung oder des Mediums, das zu ihrer Aufbewahrung oder Darstellung verwendet wird) einer Partei („offenlegende Partei“), einschließlich Handelsgeheimnisse, technische, finanzielle oder geschäftliche Informationen, Daten, Ideen, Konzepte oder Kenntnisse, die:
(a)	zum Zeitpunkt der Offenlegung von der offenlegenden Partei als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Wort bezeichnet werden oder, wenn die Bezeichnung verbal oder visuell erfolgt, die Vertraulichkeit von der offenlegenden Partei innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Offenlegung schriftlich bestätigt wird; oder
(b)	die empfangende Partei („Empfänger“) unter den Bedingungen der Offenlegung logischerweise als vertraulich hätte ansehen sollen.
Als „Vertrauliche Informationen“ gelten jedoch keine Informationen, die:
(a)	gemäß schriftlichen Aufzeichnungen vom Empfänger rechtmäßig erworben oder ihm unabhängig von der offenlegenden Partei bereits bekannt waren;
(b)	von Dritten ohne Einschränkungen ihrer Verwendung oder Offenlegung und nicht aus Unachtsamkeit oder Versehen empfangen werden;
(c)	an die Öffentlichkeit verbreitet werden oder wurden, ohne dass dies vom Empfänger zu verschulden ist oder gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder andere Geheimhaltungspflichten verstößt; oder
(d)	vom Empfänger selbstständig und ohne Verletzung dieses Vertrages, einschließlich aller Geheimhaltungspflichten gegenüber der offenlegenden Partei, erstellt wurden.
6.3	Jeder Empfänger von vertraulichen Informationen unter diesem Vertrag ist verpflichtet:
(a)	die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und sie im selben Maße zu schützen wie die firmeneigenen vertraulichen Informationen vom Unternehmen und einer umsichtigen Person geschützt werden würden;
(b)	die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur zur Erfüllung seiner Pflichten bzw. Ausübung seiner Rechte oder bei anderweitiger Genehmigung unter diesem Vertrag und auf keinen Fall auf eigene Rechnung oder Rechnung eines Dritten zu verwenden; und
(c)	die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht offenzulegen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung seiner Pflichten bzw. die Ausübung seiner Rechte unter diesem Vertrag erforderlich oder der Empfänger ist gemäß diesem Vertrag anderweitig dazu befugt, unter der Voraussetzung, dass:
(i)	er seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern oder bevollmächtigten Personen nur Informationen offenlegen darf, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; und
(ii)	für Mitarbeiter, Auftragnehmer oder bevollmächtigte Personen des Empfängers, die vertrauliche Informationen entgegennehmen, mindestens dieselben Vertraulichkeitspflichten bestehen wie die in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen.
6.4	Sollte der Empfänger gesetzlich verpflichtet sein, etwaige vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei weiterzugeben, z. B. im Falle einer Zwangsvorladung oder gerichtlichen Anordnung, durch Anordnung einer Aufsichtsbehörde, Schiedsstelle, Verwaltungsstelle oder eines Gesetzgebungsorgans, ist der Empfänger ungeachtet der Beschränkungen in Abschnitt 6.2 zu Folgendem verpflichtet:
(a)	Soweit in angemessenem Rahmen möglich und zulässig, muss der Empfänger die offenlegende Partei über die nötige Offenlegung schriftlich informieren, damit die offenlegende Partei die Möglichkeit erhält, eine Schutzanordnung zu erwirken oder die Offenlegung anderweitig zu verhindern;
(b)	Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist; und
(c)	der Empfänger ergreift die nötigen Maßnahmen mit der Stelle, von der die Offenlegung der Informationen angefordert wurde, um die Geheimhaltung der offenzulegenden vertraulichen Informationen weiterhin zu wahren.
6.5	Sie informieren uns umgehend, jedoch mindestens binnen zweiundsiebzig (72) Stunden, falls vertrauliche Informationen im Zuge einer Verletzung dieses Vertrags verwendet oder offengelegt werden. Da Schadenersatz in Form von Geld bei einer angedrohten oder tatsächlichen Verletzung der in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen ggf. nicht ausreichend ist, verfügen wir über einen unmittelbaren Anspruch, unsere Rechte durch eine bestimmte Leistung oder eine Unterlassungsklage zusätzlich zu geltenden Rechten oder zulässigen Rechtsmitteln geltend zu machen.
6.6	Bei Aufforderung der offenlegenden Partei und bei Beendigung dieses Vertrags hat jede Partei (sofern die Parteien zum betroffenen Zeitpunkt nichts anderes festgelegt haben) die vertraulichen Informationen der jeweiligen Gegenpartei (je nach Wahl der offenlegenden Partei) zurückzugeben, zu vernichten oder unwiderruflich zu löschen.
6.7	Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Empfänger die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 6 für fünf (5) Jahre vertraulich behandeln.
7.
Geistige Eigentumsrechte.
7.1	Die Software gilt als unsere vertraulichen Informationen, und wir (oder unsere Lizenzgeber) besitzen und behalten sämtliche ausschließliche Rechte, Besitzansprüche und Anteile an Produkten und der Dokumentation der Software, einschließlich sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums darin sowie an etwaigen abgeleiteten Werken. 
7.2	Sie sind nicht befugt, etwaige Rechte, Besitzansprüche und Anteile an der Software oder der Dokumentation oder sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums geltend zu machen, mit Ausnahme der beschränkten Nutzungsrechte, die Ihnen in diesem Vertrag gewährt werden. Sie stimmen in eigenem Namen sowie im Namen Ihrer verbundenen Unternehmen zu, dass Sie und Ihre verbundenen Unternehmen keine Handlungen vornehmen, die unseren Rechten des geistigen Eigentums zuwiderlaufen.
7.3	Der vorliegende Vertrag ist kein Kaufvertrag, und mit diesem Vertrag werden Ihnen keine Rechtstitel, Rechte des geistigen Eigentums oder Besitzansprüche bezüglich der Software oder Dokumentation übertragen. Die gesamte Software ist für Sie lizenziert und nicht an Sie verkauft. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Software, Dokumentation sowie sämtliche Ideen, Methoden, Algorithmen, Formeln, Prozesse und Konzepte, die in die Software oder Dokumentation oder in deren Entwicklung Eingang fanden, sämtliche zukünftigen Aktualisierungen und Upgrades, alle sonstigen Verbesserungen, Überarbeitungen, Korrekturen, Fehlerbehebungen, Hotfixes, Patches, Modifizierungen, Erweiterungen, Freigaben, DATs, Signatursätze und Upgrades sowie alle Änderungen an Richtlinien, Datenbanken oder Sonstigem im Zusammenhang mit den Software oder der Dokumentation, soweit zutreffend, alle auf dem Vorgenannten basierenden abgeleiteten Werke sowie alle Kopien des Vorgenannten Betriebsgeheimnisse und urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Unternehmens mit großem wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen darstellen.
8.
Garantiebeschränkung für die Software und Haftungsausschluss.
8.1	Das Unternehmen garantiert, dass die unter diesem Vertrag lizenzierte Software für den Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab Kaufdatum (die „Garantielaufzeit“) im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert.
8.2	Ausschließliches Rechtsmittel. Wenn die Software nicht wie garantiert funktioniert, werden wir nach unserem Ermessen und auf unsere Kosten die Software reparieren oder ersetzen oder Ihnen den für die Software gezahlten Preis zurückerstatten, wenn eine Reparatur oder ein Ersatz der Software nach unserer Meinung unangemessen wäre. Diese Gewährleistung ist nur gegeben, wenn Sie uns zeitnah schriftlich darüber informieren, dass die Software im Wesentlichen nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. Jede Ersatzsoftware entspricht im Wesentlichen der beiliegenden Dokumentation und wird für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist garantiert. Das in diesem Abschnitt 8.2 dargelegte Rechtsmittel ist Ihr ausschließliches Rechtsmittel.
8.3	Ausschlüsse. Abschnitte 8.1 und 8.2 finden keine Anwendung wenn: 
(a)	die Software nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder der Dokumentation genutzt wird;
(b)	die Software oder ein Teil der Software von einer anderen Person als dem Unternehmen oder einem autorisierten Vertreter des Unternehmens geändert wurde; 
(c)	eine Fehlfunktion der Software durch nicht vom Unternehmen unterstützte Geräte oder Software verursacht wurde. 
(d)	die Software nicht von einem autorisierten Partner bereitgestellt wurde; oder
(e)	die Software im Rahmen einer Evaluierungslizenz für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke zur Verfügung gestellt wurde. In solchen Fällen wird die Software, soweit dies nicht gesetzlich verboten ist, „WIE GESEHEN“ mit allen Fehlern und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien, Bedingungen oder Rechtsmittel (wie in Abschnitt 11 dargelegt) bereitgestellt.
Des Weiteren kann die Software Software unabhängiger Dritter enthalten, die für die Ausführung bestimmter Funktionen maßgeblich ist, darunter Malware-Definitionen oder URL-Filter und Algorithmen. Wir geben keine Gewährleistung bezüglich der Ausführung von Software Dritter oder der Genauigkeit von Informationen zu Dritten.
8.4	HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER ANGABEN IN DIESEM ABSCHNITT 8 UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, STELLT DAS UNTERNEHMEN DIE SOFTWARE UND DEN SUPPORT „WIE GESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG UND GIBT KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DEN SUPPORT UND LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGEN SOWIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS ODER DER ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DES HANDELSBRAUCHS, DER NICHTVERLETZUNG ODER DER SYSTEMINTEGRATION. WIR GEBEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE BEZÜGLICH DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE UND GEWÄHRLEISTEN ODER GARANTIEREN NICHT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE AUSFALLSICHER, UNTERBRECHUNGSFREI ODER FREI VON FEHLERN ODER DEFEKTEN IST ODER DASS DIE SOFTWARE SIE VOR ALLEN MÖGLICHEN BEDROHUNGEN SCHÜTZT. 
8.5	BESTIMMUNGEN FÜR HOCHRISIKOSYSTEME. DIE SOFTWARE KANN AUSFALLEN UND WURDE WEDER DAZU KONZIPIERT, ENTWICKELT, GETESTET NOCH AUSGELEGT, IM ZUSAMMENHANG MIT HOCHRISIKOSYSTEMEN VERLÄSSLICH EINGESETZT ZU WERDEN. WIR HAFTEN NICHT FÜR UND SIE STELLEN UNS FREI UND HALTEN UNS SCHADLOS VON ALLEN ANSPRÜCHEN, KLAGEN, FORDERUNGEN UND VERFAHREN, DIE VORGEBRACHT, ERHOBEN, GELTEND GEMACHT UND EINGELEITET WERDEN, VON HAFTUNGSANSPRÜCHEN, VERLUSTEN, VERBINDLICHKEITEN, RISIKEN, KOSTEN, SCHÄDEN, SCHADENERSATZZAHLUNGEN, STRAFEN, VERGLEICHEN, URTEILEN, GELDBUSSEN ODER AUFWENDUNGEN (EINSCHLIESSLICH ANWALTSHONORAREN), DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE IN VERBINDUNG MIT ODER IN EINEM HOCHRISIKOSYSTEM ENTSTEHEN, DARUNTER JENE, DIE HÄTTEN VERMIEDEN WERDEN KÖNNEN, WENN DAS HOCHRISIKOSYSTEM UM AUSFALLSICHERE ODER FEHLERTOLERANTE FUNKTIONEN ERGÄNZT WORDEN WÄRE, ODER JENE, DIE SICH AUF EINEN ANSPRUCH, EINE BEHAUPTUNG ODER GELTENDMACHUNG STÜTZEN, WONACH DIE FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES HOCHRISIKOSYSTEMS VON DER FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ABHÄNGT BZW. ABHING ODER DAS VERSAGEN DER SOFTWARE DEN AUSFALL EINES HOCHRISIKOSYSTEMS VERURSACHTE.
9.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
9.1	DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEGENSTAND DIESES VERTRAGS ERGEBEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DAS UNTERNEHMEN FÜR DIE ENTSPRECHENDE SOFTWARE UND DEN SUPPORT ERHALTEN HAT, DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ERWORBEN WURDEN UND DIE DEM ZWÖLF (12) MONATIGEN ZEITRAUM ZUZUORDNEN SIND, DER DEM ERSTEN EREIGNIS VORAUSGEHT, DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHRT. 
9.2	KEINE DER PARTEIEN HAFTET FÜR INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN WIE DATENVERLUST ODER -BESCHÄDIGUNG, UNTERBRECHUNG ODER VERLUST VON GESCHÄFTEN, ENTGANGENE EINNAHMEN, GEWINNE, GESCHÄFTSWERT ODER ERWARTETE VERKÄUFE ODER EINSPARUNGEN, SELBST WENN DIE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. 
9.3	DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG, DIE SICH AUS (A) DER NICHTZAHLUNG ALLER FÄLLIGEN BETRÄGE DURCH SIE ODER (B) DER VERLETZUNG DER ABSCHNITTE 2 (NUTZUNGSRECHTE), 6 (VERTRAULICHKEIT), 7 (GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE) ODER 13.2 UND 13.3 (EXPORT) DURCH SIE ERGIBT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB ETWAIGE ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG, EINEM DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), NACH BILLIGKEIT, EINER VERLETZUNG, STATUT ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEN. KEINE IN DIESEM VERTRAG FESTGELEGTEN BESTIMMUNGEN BESCHRÄNKEN ETWAIGE HAFTUNGSFÄLLE, DIE GEMÄSS DEN GELTENDEN GESETZEN NICHT EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, ODER SCHLIESSEN DIESE AUS. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIND KUMULATIV UND NICHT PRO VORKOMMNIS. 
10. 
Schadloshaltung.
10.1	Pflichten des Kunden zur Schadloshaltung. Sie halten uns, unsere verbundenen Unternehmen und unsere leitenden Angestellten, Führungskräfte, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Bevollmächtigten (jede genannte Partei eine „freigestellte Partei“) bedingungslos schadlos und verteidigt McAfee und die genannten Parteien vor Forderungen, Verbindlichkeiten und Unkosten (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltshonorare), die einer zu entschädigenden Partei infolge der folgenden Ereignisse oder damit zusammenhängend entstehen könnten:
(a)	Forderungen von Dritten („Forderungen von Dritten“) aus:
(i)	Ihrem Versäumnis, eine Zustimmung oder Genehmigung einzuholen oder eine Lizenz zu erwerben, die für unsere Nutzung der von Ihnen im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Daten, Software, Materialien, Systeme, Netzwerke oder anderen Technologien erforderlich ist;
(ii)	Ihrer Nutzung der Software seitens des Unternehmens auf eine nach diesem Vertrag nicht ausdrücklich zulässige Weise;
(iii)	Unserer Beachtung der Technologie, des Designs, der Anleitungen oder Anforderungen, die von Ihnen oder einem Dritten in Ihrem Namenbereitgestellt werden;
(iv)	etwaigen Forderungen, Kosten, Schäden und Verbindlichkeiten, die durch einen Ihrer Vertreter geltend gemacht werden; oder
(v)	etwaige Verletzungen geltender Gesetze durch Sie; und
(b)	angemessenen Kosten und Honoraren für Rechtsbeistand, die uns entstehen, um auf eine Vorladung, einen Gerichtsbeschluss oder andere offizielle Regierungsanfragen in Bezug auf die Nutzung der Software durch Sie zu reagieren.
10.2	Pflichten des Unternehmens zur Schadloshaltung.
(a)	Wir verteidigen Sie gegen die Behauptung eines Dritten, dass Ihre gültige Nutzung unserer Software in Übereinstimmung mit diesem Vertrag das Patent, das Urheberrecht oder die eingetragene Marke eines Dritten verletzt, wenn sich diese Behauptung nur auf die Software bezieht und nicht auf die Kombination mit einem Produkt oder einer Dienstleistung eines anderen Unternehmens oder nur auf die Kombination mit unserer Software („Forderungen von Dritten“). Wir entschädigen Sie für jedes rechtskräftige Urteil eines zuständigen Gerichts oder für alle Vergleiche, die sich aus dem Anspruch eines Dritten ergeben, vorbehaltlich Abschnitt 10.2 (b) unten. 
(b)	Ausschlüsse. Wir haben keine Verpflichtung in Bezug auf Ansprüche von Dritten aus Folgendem: 
(i)	Beachtung von Technologien, Designs, Anleitungen oder Anforderungen, die Sie oder ein Dritter, der in Ihrem Namen handelt, uns zur Verfügung gestellt haben;
(ii)	Modifikationen oder Programmierungen zu Software, die nicht von uns vorgenommen wurden; oder 
(iii)	Nutzung der Software außerhalb des Geltungsbereichs der entsprechenden Dokumentation oder außerhalb der im Rahmen dieses Vertrags oder des entsprechenden Gewährungsschreibens gewährten Berechtigungen;
(iv)	Ihre fortgesetzte Nutzung der Software, die Gegenstand einer Forderung Dritter ist, nachdem wir Ihnen ohne zusätzliche Kosten eine geänderte oder neue Version der Software zur Verfügung gestellt haben, die die angeblich verletzende Software korrigieren soll; und
(v)	jede Software, die kostenlos, als Beta-Version oder zur Evaluierung bereitgestellt wird. 
(c)	Rechtsmittel. Wir können in eigenem Ermessen und auf eigene Kosten folgende Schritte im Zusammenhang mit Software unternehmen, die Gegenstand einer Forderung Dritter ist:
(i)	Ihnen das Recht einräumen, die Software weiterhin zu nutzen;
(ii)	die Software durch eine rechtskonforme Software ersetzen;
(iii)	die Software so ändern, dass sie rechtskonform ist; oder
(iv)	bei Ihrer Rückgabe der Software an uns und bei Entfernen der Software von Ihren Systemen den Restwert des Kaufpreises erstatten, den Sie für die nicht rechtskonforme Software gezahlt haben und der über einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum der Bereitstellung der Software an Sie linear abgeschrieben wird.
10.3	Entschädigungsverfahren. Die zu entschädigende Partei („Entschädigungsberechtigter“) wird (a) die entschädigende Partei („Entschädigungsleistender“) zeitnah schriftlich über den Anspruch informieren (vorausgesetzt, die nicht zeitnah erfolgte Benachrichtigung, die den Entschädigungsleistenden benachteiligt, befreit letzteren von seinen in diesem Abschnitt genannten Pflichten in dem Maße, in dem der Entschädigungsleistende benachteiligt wurde, sowie von seiner Pflicht, den Entschädigungsberechtigten für Anwaltshonorare zu entschädigen, die vor der Benachrichtigung angefallen sind), (b) bezüglich der Verteidigung oder Regulierung des Anspruchs in angemessenem Rahmen kooperieren, und (c) dem Entschädigungsleistenden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Regulierung des Anspruchs übergeben, vorausgesetzt, die Regulierung eines Anspruchs erfordert keine konkrete Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung oder ein Haftungszugeständnis des Entschädigungsberechtigten.
10.4	Persönliches und ausschließliches Rechtsmittel. Die oben genannten Entschädigungen sind persönlich für die Parteien und dürfen nicht übertragen werden. Dieser Abschnitt 10 enthält die gesamten Entschädigungsverpflichtungen jeder Partei und das ausschließliche Rechtsmittel in Bezug auf Forderungen Dritter. 
11. 
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN.
11.1	Test-Software. Wenn wir die an Sie lizenzierte Software als „Test“-Software bezeichnen, sind dieser Abschnitt 11.1 und Abschnitt 11.3 gültig und ersetzen etwaige entgegenstehende Bedingungen dieses Vertrags. Ihre kostenlose, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Test-Software zu Evaluierungszwecken ist auf dreißig (30) Tage begrenzt, sofern mit uns keine gegenteiligen Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden. Die Test-Software kann Fehler oder sonstige Probleme enthalten, die zu Systemausfällen oder anderen Ausfällen sowie Datenlecks führen können. Sie dürfen alle Informationen zur Test-Software, die Sie im Rahmen Ihrer Nutzung erhalten, ausschließlich zu Evaluierungszwecken nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Es gelten die Einschränkungen gemäß Abschnitt 2.6. Wenn Sie die Test-Software nach Ablauf des Testzeitraums nicht vernichten, können wir Ihnen nach eigenem Ermessen einen Betrag in Rechnung stellen, der dem jeweils aktuellen Listenpreis für die Software entspricht, und Sie müssen diesen Rechnungsbetrag nach Eingang der Rechnung begleichen.
11.2	Beta-Software. Wenn wir die an Sie lizenzierte Software als „Beta“-Software bezeichnen, sind dieser Abschnitt und Abschnitt 11.3 gültig (wobei jede Bezugnahme auf „Test-Software“ durch „Beta-Software“ ersetzt wird). Wir sind Ihnen gegenüber nicht verpflichtet, die Beta-Software weiter zu entwickeln oder zu veröffentlichen. Support ist für die Beta-Software nicht erhältlich. Sie stellen Feedback zum Test und zur Verwendung der Beta-Software zur Verfügung, wenn wir Sie dazu auffordern, einschließlich Berichten zu Fehlern oder technischen Fehlern. Sie stimmen zu, dass Sie uns eine unbefristete, nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung, das Kopieren, das Verteilen, das Erstellen abgeleiteter Werke und das Aufnehmen des Feedbacks in Produkte nach unserem alleinigem Ermessen gewähren. Das Unternehmen verpflichtet sich, bei Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Beta-Software oder der Veröffentlichung einer öffentlich freigegebenen kommerziellen Version der Beta-Software durch das Unternehmen alle frühere von uns erhaltene Beta-Software zurückzugeben, zu vernichten oder dauerhaft zu löschen.
11.3	Haftungsausschluss. Die Freistellungsverpflichtungen des Unternehmens gemäß Abschnitt 10 gelten nicht für Test-Software und Beta-Software. Test-Software und Beta-Software werden Ihnen ausschließlich „wie gesehen“ bereitgestellt. Sie übernehmen das gesamte Risiko der Nutzung von Test-Software und Beta-Software. Wenn die Gesetze in Ihrer Rechtsordnung den Ausschluss ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen nicht erlauben, gilt der Haftungsausschluss in diesem Abschnitt möglicherweise nicht, und die ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen sind auf eine vom geltenden Recht vorgeschriebene Mindestdauer und unsere Gesamthaftung und die der Lizenzgeber ist insgesamt auf die Summe von fünfzig (50) US-Dollar (oder dem aktuellen Wert in der jeweiligen Landeswährung) begrenzt.
11.4	„Freie“ oder Open-Source-Software. Die Software umfasst möglicherweise Komponenten (einschließlich Programme, Anwendungen, Tools, Hilfsprogramme, Bibliotheken und sonstige Programmiercodes), die von Dritten unter einem kostenlosen oder Open Source-Lizenzmodell bereitgestellt werden (FOSS-Code). FOSS-Code-Komponenten, die in der Software enthalten sind, werden von uns unter den Bedingungen der entsprechenden FOSS-Code-Lizenz für diese Komponente weitergegeben. Wenn Sie im Rahmen dieser Vereinbarung FOSS-Code-Komponenten von uns erhalten, werden Ihre Rechte oder Pflichten, die in der für die FOSS-Code-Komponente geltenden FOSS-Code-Lizenz festgelegt sind, weder erweitert noch eingeschränkt. Kopien der FOSS-Code-Lizenzen für FOSS-Code-Komponenten, die in der Software enthalten sind, sind Teil der Software oder deren Dokumentation oder es wird auf sie verwiesen.

12. 
Datenschutz. 
12.1	Die Software oder der Support kann Anwendungen und Tools enthalten, die dazu dienen, personenbezogene Daten, sensible Daten oder sonstige Informationen über Sie und die Endbenutzer (einschließlich Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Zahlungsdetails von Endbenutzern), ihre Computer, die darauf gespeicherten Daten oder die Interaktionen der Computer untereinander zu erfassen (einschließlich Informationen in Bezug auf Netzwerk, verwendete Lizenzen, Hardware-Typ, Modell, Festplattengröße, Prozessortyp, Festplattentyp, RAM-Größe, 32- oder 64-Bit-Architektur, Betriebssystem, Versionen, Gebietsschema, BIOS-Version, BIOS-Modell, Anzahl der eingesetzten Scanner, Datenbankgröße, Systemtelemetrie, Geräte-ID, IP-Adresse, Standort, Inhalt, installierte Software, unsere Komponenten, Prozess- und Dienstinformationen, allgemeine Details und Häufigkeit der Aktualisierungen unserer Komponenten, Informationen zu installierten Fremdprodukten, Auszügen aus von uns erstellten Protokollen, Nutzungsmustern zu Software und bestimmten Funktionen usw.) (zusammenfassend als „Daten“ bezeichnet).
12.2	Die Erhebung von Daten durch uns ist möglicherweise erforderlich, um Ihnen und den Endbenutzern die relevanten Software- oder Supportfunktionalitäten gemäß Bestellung bereitzustellen (einschließlich Entdeckung und Meldung von Bedrohungen und Schwachstellen in Ihrem Computernetzwerk und dem des Endbenutzers), um uns die Verbesserung der Software und des Supports zu ermöglichen (unter anderem Inhaltssynchronisierung, Gerätenachverfolgung, Fehlerbehebung), um Lizenzen für Software oder Support zu verwalten und um die allgemeine Sicherheit zu fördern oder zu verbessern. Sie müssen die Software möglicherweise deinstallieren oder den Support deaktivieren, um die damit verbundene weitere Erhebung von Daten zu unterbinden.
12.3	Durch Abschluss dieses Vertrags oder Nutzung der Software sowie des Support- oder Dienstabonnements stimmen Sie und Ihre Endbenutzer unserer Datenschutzrichtlinie sowie der Erfassung, Verarbeitung, Vervielfältigung, Sicherung, Speicherung, Übertragung und Verwendung dieser Daten im Rahmen der Software sowie des Support- oder Dienstabonnements durch uns und unsere Dienstanbieter innerhalb, aus und in die USA, Europa und sonstige Länder oder Staaten zu, die möglicherweise von Ihrem eigenen Land oder dem Ihrer Endbenutzer abweichen. 
12.4	Sie beschaffen sich von Privatpersonen sämtliche datenschutzbezogenen Rechte und Berechtigungen, die nach Ihren Vorschriften, Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen oder den internen Richtlinien oder Vorgaben erforderlich sind, um zur Nutzung der Software und/oder im Zusammenhang mit unseren Supportleistungen oder der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen unter diesem Vertrag Ihre personenbezogenen Daten weitergeben zu können.


13.
Einhaltung der Gesetze.
13.1	Jede Partei wird die anwendbaren nationalen, staatlichen und lokalen Gesetze in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Vertrags einhalten, einschließlich geltender Gesetze und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Exportkontrolle, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und anderer anwendbarer Gesetze zur Bekämpfung von Korruption.
13.2	Sie werden weder direkt noch indirekt Software oder technische Daten (oder einen Teil der Software oder technischen Daten) oder Prozesse oder Dienste, die Software enthalten, an oder in Länder exportieren, übermitteln oder den Zugriff darauf gewähren, in denen der Export, die Übermittlung oder der Zugriff gesetzlichen Einschränkungen unterliegt, ohne (falls erforderlich) eine Autorisierung des Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums oder jeder anderen staatlichen Stelle, die für Export oder Übertragung zuständig sein könnte. Sie werden keine Software für die Endnutzung in Bezug auf nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketentechnologie verwenden, übertragen oder darauf zugreifen, es sei denn, dies wurde von der US-Regierung über eine Regelung oder bestimmte Lizenz autorisiert.
13.3	Sie erkennen an und stimmen zu, dass bestimmte Software, die Verschlüsselung enthält, vor dem Export möglicherweise eine Genehmigung von der US-Regierung und anderen zuständigen Behörden, einschließlich der Europäischen Union, benötigt. Sie erkennen außerdem an und stimmen zu, dass bestimmte Software mit Verschlüsselung in anderen Ländern möglicherweise Import- oder Nutzungsbeschränkungen unterliegt. Weitere Informationen zum Export und Import von Software finden Sie auf unserer Webseite Export Compliance. 
14. 
Allgemeine Bestimmungen.
14.1	Geschäftsbeziehung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner im Rahmen dieser Vereinbarung und lehnen ausdrücklich jede Partnerschafts-, Franchises-, Joint Ventures-, Agentur-, Arbeitgeber/Arbeitnehmer-, Treuhänder- oder andere besondere Beziehung ab. Keine der Parteien beabsichtigt, dass dieser Vertrag im Namen oder zugunsten einer anderen Person oder Organisation als der Parteien und gelisteten verbundenen Unternehmen verwendet wird oder dass daraus ein Recht oder ein Klagegrund hervorgeht. Dieser Vertrag zielt nicht darauf ab, einen Drittbegünstigten jeglicher Art zu schaffen. 
14.2	Salvatorische Klausel. Ist ein Gericht der Auffassung, dass eine Bestimmung dieses Vertrags gemäß geltendem Gesetz ungültig oder nicht durchsetzbar ist, ändert das Gericht die betreffende Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß so ab, dass sie gültig und durchsetzbar wird; ist dies nicht möglich, wird die betreffende Bestimmung durch das Gericht aus dem Vertrag entfernt. Die Änderung wirkt sich weder auf die Gültigkeit der geänderten Bestimmung noch auf die Gültigkeit einer anderen Bestimmung dieses Vertrags aus, der weiterhin in vollem Umfang wirksam ist.
14.3	Keine Verzichtserklärung. Die fehlgeschlagene oder verspätete Durchsetzung einer Bestimmung dieses Vertrags gilt nicht als Verzicht auf das Recht, eine Bestimmung dieses Vertrags jederzeit durchzusetzen. Eine Verzichtserklärung auf eine Bestimmung dieses Vertrags muss schriftlich erfolgen und muss die Bestimmung, auf die verzichtet wird, sowie die Unterschrift der zustimmenden Partei enthalten.
14.4	Höhere Gewalt; andere entschuldbare Ausfälle oder Leistungsverzögerungen
(a)	Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden.
(b)	Misserfolge oder Leistungsverzögerungen durch uns sind entschuldigt, soweit sie sich ergeben aus:
(i)	Ihren Handlungen oder Unterlassungen oder denen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Benutzer, Partner oder Vertragspartner;
(ii)	ungeachtet der Allgemeingültigkeit von Abschnitt 14.4 (b)(i) dem Versäumnis oder der Verzögerung bei der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe, Verpflichtung oder Verantwortlichkeit durch Sie im Rahmen dieses Vertrags oder eines Zeitplans, wenn diese Aufgabe, Verpflichtung oder Verantwortlichkeit eine Bedingung oder Voraussetzung für eine Aufgabe, Verpflichtung oder Verantwortlichkeit ist;
(iii)	Vertrauen auf Ihre Anweisungen, Autorisierungen, Genehmigungen oder andere Informationen; oder
(iv)	Handlungen oder Unterlassungen Dritter (sofern nicht von uns angewiesen).
14.5	Geltendes Recht und Gerichtsstand. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand ergeben, unterliegen den materiellen Rechten, wie in der nachstehenden Tabelle angegeben, basierend auf Ihrem Hauptgeschäftssitz und mit Ausnahme von Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf und der Uniform Computer Information Transactions Act sind nicht auf den Vertrag anwendbar. 
Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich die unten aufgeführten Gerichte zuständig. Jede Partei erklärt sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung in Bezug auf eine angebliche Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum oder der Vertraulichkeitsbestimmungen dieses Vertrags beantragen. 

Kunde Haupt- 
geschäftssitz
Geltendes Recht
Gerichtsstand
Vereinigte Staaten, Mexiko, Zentralamerika, Kanada, Südamerika oder die Karibik sowie alle anderen in dieser Tabelle nicht aufgeführten Orte.
Gesetze des US-Bundesstaates Kalifornien
Staatliche Gerichte in Santa Clara County, Kalifornien und die Bundesgerichte im Northern District of California
Europa, Naher Osten und Afrika
Gesetze der Republik Irland
Irische Gerichte
Asien-Pazifik, ohne Australien, Japan 
Gesetze der Republik Singapur
Gerichte in Singapur
Australien
Gesetze von Australien
Gerichte von New South Wales, Australien
Japan
Gesetze von Japan
Bezirksgericht Tokio in Japan
Wenn Sie eine staatliche Einrichtung in den Vereinigten Staaten sind (mit Ausnahme der US-Regierung), gelten die Gesetze des Bundesstaates oder Territoriums, in dem Sie hauptsächlich ansässig sind, für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Wenn Sie die US-Regierung sind, gelten die Gesetze der Vereinigten Staaten für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben.
14.6	Gesamter Vertrag, Rangfolge und Änderungen
(a)	Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. 
(b)	Dieser Vertrag, einschließlich der gesamten per Verweis darin aufgenommenen Dokumente, sowie das Gewährungsschreiben haben Vorrang, ungeachtet etwaiger Abweichungen von einer Bestellung oder einem anderen von Ihnen eingereichten schriftlichen Dokument, unabhängig davon, ob wir dies ausdrücklich abgelehnt haben oder nicht.
(c)	Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrags jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird mit der Veröffentlichung einer aktualisierten Version in den rechtlichen Hinweisen auf der Trellix-Website wirksam.


14.7	Mitteilungen. Mitteilungen und Zustimmungen, die nach diesem Vertrag erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie (a) eingegangen sind, (b) am nächsten Werktag nach Übersendung an eine inländische Adresse per vorausbezahltem, national anerkanntem Luftpostkurier mit Sendungsverfolgung oder (c) 5 Werktage nach Versand per Einschreiben oder per Luftpost im In- oder Ausland, Rückschein erforderlich, Porto vorausbezahlt. Mitteilungen an das Unternehmen sind an die im nachstehenden Abschnitt „Begriffsbestimmungen“ angegebene Anschrift des Unternehmens zu richten. Mitteilungen an Sie sind an die von Ihnen angegebene Kontaktstelle und Adresse zu richten, die Sie uns im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitgeteilt haben.
14.8	Abtretung. Sie dürfen Ihre Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unterlizenzieren, abtreten oder übertragen. Jeder Versuch, Ihre Rechte, Aufgaben oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag unterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, sei es direkt oder indirekt durch Fusion, Übernahme oder Kontrollwechsel, ist null und nichtig.
14.9	Hinweis für Endbenutzer der US-Regierung. Die Software und die dazugehörige Dokumentation gelten gemäß den US-Vorschriften DFAR, Abschnitt 227.7202, und FAR, Abschnitt 12.212, als „kommerzielle Computer-Software“ bzw. „kommerzielle Computer-Software-Dokumentation“. Jede Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Freigabe, Ausführung, Anzeige oder Offenlegung der Software und der dazugehörigen Dokumentation durch die Regierungsbehörden der USA unterliegt ausschließlich diesem Vertrag und ist außer in dem laut diesem Vertrag ausdrücklich zulässigen Umfang verboten.
14.10	Fortbestand. Die folgenden Abschnitte, ebenso wie alle anderen Bestimmungen, die für die Auslegung der Erzwingung dieses Vertrags notwendig sind, bestehen über die Beendigung des Vertrags fort: 6 (Geheimhaltung), 7 (Rechte am geistigen Eigentum), 8 (Garantiebeschränkung für die Software und Haftungsausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 (Schadloshaltung), 11.3 (Ausschluss von Garantien in Bezug auf Test-Software und Beta-Software), 12 (Datenschutz), 14.5 (Geltendes Recht und Gerichtsstand), dieser Abschnitt 14.10 (Fortbestand) und 15 (Definitionen).
14.11	Softwarelizenzen Dritter. Die Nutzung unserer Produkte oder einiger ihrer Funktionen kann es erforderlich machen, dass der Kunde über Lizenzen für Software von Drittanbietern verfügt, die nicht mit unseren Produkten vertrieben wurden; der Kunde ist für den Erwerb solcher Softwarelizenzen von Drittanbietern verantwortlich.
15. 
DEFINITIONEN. 
Die in diesem Vertrag wiederkehrenden, definierten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
Autorisierter Partner bezeichnet alle verbundenen Unternehmen, Distributoren, Händler oder anderen Geschäftspartner des Unternehmens.
Verbundene(s) Unternehmen im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird, mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht oder von derselben Muttergesellschaft wie eine Partei kontrolliert wird, wobei „Kontrolle“ oder „kontrolliert“ das direkte oder indirekte Halten von mehr als 50 % des stimmberechtigten Kapitals oder sonstiger Stimmrechte eines Rechtsträgers über einen oder mehrere Intermediäre bedeutet.
Werktag bezeichnet alle Tage außer Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage an dem Ort, an dem unsere Software bereitgestellt wird.
Cloud-Dienste bezeichnet die Cloud-Dienste, die wir Ihnen bereitstellen, wie in einem oder mehreren Gewährungsschreiben angegeben, und die dem geltenden Cloud-Dienste-Vertrag unterliegen.
Cloud-Dienste-Vereinbarung bezeichnet die Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Cloud-Dienste, die auf der Trellix-Website „Rechtliche Hinweise“ verfügbar sind.
Unternehmen oder „wir“, „unser“, „uns“ bedeutet:
(i)	Musarubra US LLCmit Sitz in 6000 Headquarters Drive, Plano, Texas 75024, USA, (1) wenn die Software in den USA, in Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Südamerika oder in der Karibik gekauft wurde, oder (2) einzig als der Lizenzgeber der Software, wenn die Software in Japan oder im Asien-Pazifik-Raum (mit Ausnahme von Australien und China (in RNB)) gekauft wurde;
(ii)	Musarubra Australia Pty Ltd. mit Sitz in 40 Mount Street, Level 16, North Sydney, NSW 2060, Australien, wenn die Software in Australien erworben wurde.
(iii)	Musarubra Ireland Limited mit Sitz unter der Anschrift Building 2000 City Gate, Mahon, Cork, Irland, wenn die Software in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika erworben wurde;
(iv)	Musarubra Japan KK mit Firmensitz in Shibuya Mark City West, 1-12-1, Dogenzaka, Shibuya-ku, Tokio 150-0043, Japan, in Bezug auf den Vertrieb der Software und die Bereitstellung aller Coud-Dienste und Supportleistungen (bei Kauf in Japan);
(v)	Musarubra Singapore Pte Ltd. mit Handelsanschrift unter 238A Thomson Road, Nr. 12-01/05 Novena Square, Tower A, Singapur, 307684, in Bezug auf den Vertrieb der Software und die Bereitstellung aller Cloud-Dienste und Supportleistungen (bei Kauf im Asien-Pazifik-Raum mit Ausnahme von China (in RMB) oder Australien);
(vi)	McAfee (Beijing) Security Software Co. Ltd. mit Handelsanschrift unter Room 608, Unit 610, 6/F Zhongyu Masion, Nr. 6 North Workers’ Stadium Road, Chaoyang District, Peking, China, wenn die Software in China (in RMB) erworben wurde; oder
(vii)	Trellix Public Sector LLC, mit Sitz in 11911 Freedom Drive, Suite 400, Reston, VA 20190, USA, wenn die Software von der US-Regierung oder von staatlichen oder lokalen Regierungen, Organisationen des Gesundheitswesens oder Bildungseinrichtungen innerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde. 
Cloud-Dienste bezeichnet die Cloud-Dienste-Angebote des Unternehmens, die allgemein zum Kauf angeboten werden, dem Cloud-Dienste-Vertrag unterliegen, die auf der Trellix-Website „Rechtliche Hinweise“ unter https://trellix.com/en-us/assets/legal/cloud-services.pdf verfügbar ist. Cloud-Dienste umfassen die entsprechende Dokumentation und können auch Software enthalten.
Vertrag zur Datenverarbeitung bezeichnet den „Vertrag zur Datenverarbeitung für Kunden“ des Unternehmens, der auf der Trellix-Website „Rechtliche Hinweise“ verfügbar ist.
DATs sind Erkennungsdefinitionsdateien (auch als Signaturdateien bezeichnet), die die Codes enthalten, mit denen Anti-Malware-Software Viren, Trojaner und potenziell unerwünschte Programme erkennt und repariert.
Abgeleitetes Werk bezeichnet ein Werk, das auf einem oder mehreren bereits bestehenden Werken basiert (zum Beispiel eine Überarbeitung, Übersetzung, Dramatisierung, Filmversion, Kürzung, Zusammenfassung, Erweiterung, Änderung oder jede andere Form, in der bestehende Werke umgestaltet, transformiert oder angepasst werden können) und das, wenn es ohne die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers des bestehenden Werks geschaffen wird, eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde.
Dokumentation bezeichnet alle erklärenden Materialien wie Benutzerhandbücher, Schulungsmaterialien, Produktbeschreibungen zur Einrichtung und Verwendung der Ihnen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Software. Die Dokumentation wird in gedrucktem, elektronischem oder Online-Format bereitgestellt.
Distributor bezeichnet jegliche unabhängige Entität, die von Unternehmen für den Vertrieb von Software und Support an Fachhändler oder Endbenutzer autorisiert ist.
End-of-Life-Richtlinie bezeichnet die End-of-Life-Richtlinie des Unternehmens, die unter folgender Adresse erhältlich ist:
https://trellix.com/en-us/assets/docs/legal/support-policy-product-support-eol.pdf.
Endbenutzer bezeichnet die Person oder rechtliche Entität, die zur Nutzung der Software im Rahmen dieses Vertrags lizenziert und autorisiert ist.
Die Webseite zur Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen ist die Webseite des Unternehmens unter folgender Adresse: 
https://trellix.com/en-us/about/legal/export-compliance.html.
Ereignis höherer Gewalt bezeichnet jedwedes Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, das aufgrund seiner Eigenschaft nicht vorhersehbar war oder, sofern es vorhersehbar war, nicht zu verhindern war, einschließlich Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskämpfe (der eigenen Mitarbeiter oder jener Dritter), höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, Embargos, Akte ziviler oder militärischer Behörden, Terrorismusakte, Sabotage, Lieferknappheit oder -verzögerungen durch unsere Lieferanten, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Unfälle, Strahlung, Unfähigkeit zur Bereitstellung von Transport, Ausfall von Kommunikations- oder Energiequellen, böswillige Beschädigung, Ausfall einer Anlage oder Maschine sowie Verzug von Lieferanten oder Subunternehmern.
Gewährungsschreiben bezeichnet jedwede (elektronische oder anderweitige) Bestätigungsnachricht, die wir Ihnen ausstellen, die den Erwerb von Software-Lizenzen und die anwendbaren Produktansprüche bestätigt. Das Gewährungsschreiben gibt die SKU-Nummer, Anzahl, Abonnementlaufzeit bzw. Support-Laufzeit und andere Zugangs- und Nutzungsdetails an.
Hardware bedeutet Hardware-Ausrüstung (zusammen mit allen Teilen, Elementen oder Zubehör und jeder Kombination davon), die während der Vertragslaufzeit von uns oder einem autorisierten Partner erworben und in einem entsprechenden Gewährungsschreiben ausgewiesen wird, mit Ausnahme von Software oder anderen immateriellen Gegenständen (unabhängig davon, ob diese auf der Hardware vorinstalliert sind oder nachträglich von Ihnen, uns oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person auf die Hardware geladen werden).
Hochrisikosystem bezeichnet ein Gerät oder System, das zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie Features zur Ausfallsicherheit oder Fehlertoleranz benötigt, damit seine Sicherheit gewährleistet ist. Bei solchen Systemen muss damit gerechnet werden, dass ein Ausfall unmittelbar zu Todesfällen, Personenschäden oder Sachschäden in katastrophalem Ausmaß führen kann. Ein auf Ausfallsicherheit ausgelegtes Gerät oder System bricht im Versagensfall nicht zusammen, sondern wird in einen sicheren Zustand überführt, oder es umfasst ein Zweitsystem, das den Betrieb aufnimmt, um eine Fehlfunktion zu vermeiden, oder es fungiert bei Störungen als Hilfsgerät. Ein solches fehlertolerantes Gerät oder System bleibt im Versagensfall – obgleich möglicherweise eingeschränkt – weiterhin im Betrieb, statt vollständig auszufallen. Ohne Einschränkung können Hochrisikosysteme in kritischen Infrastrukturen, Industrieanlagen, Fertigungseinrichtungen, Geräten zur unmittelbaren Lebenserhaltung, Navigations- oder Kommunikationssystemen von Flugzeugen, Zügen, Schiffen oder Fahrzeugen, Flugsicherungssystemen, Waffensystemen, kerntechnischen Anlagen, Kraftwerken, medizinischen Systemen und Einrichtungen sowie Transporteinrichtungen erforderlich sein.
Der Begriff „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte in der ganzen Welt, unabhängig davon, ob sie aufgrund von Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht bestehen oder in Zukunft entstehen werden, einschließlich: (i) Urheberrechte, Marken- und Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, moralische Rechte, das Recht auf Öffentlichkeit; (ii) Autorenrechte; und (iii) alle Anträge oder das Recht, eines der unter (i) genannten Rechte zu beantragen.
Open Source-Software bezeichnet jede gebühren- und lizenzfreie Software, die als Bedingung für die Nutzung, die Änderung oder den Vertrieb der Software oder sonstiger Software, die in die Software integriert, von ihr abgeleitet oder mit ihr vertrieben wird ("Derivative Software"), die Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen erforderlich macht:
(i)	Der Quellcode der Software oder einer derivativen Software muss freigegeben oder auf andere Weise für Dritte zur Verfügung gestellt werden;
(ii)	die Genehmigung zur Herstellung abgeleiteter Werke der Software oder einer derivativen Software muss Dritten erteilt worden sein; und
(iii)	Änderungen an der Software müssen dokumentiert und bekannt gegeben werden, wenn die Software oder eine derivative Software vertrieben wird.
Open-Source-Software umfasst jede Software, für die folgende Lizenzen erforderlich sind: GNU General Public License, GNU Library General Public License, Artistic License, BSD-Lizenz, Mozilla Public License, Affero GNU General Public Licenses oder eine unter www.opensource.org/licenses aufgeführte Lizenz.
Personenbezogene Daten oder Personenbezogene Informationen bezeichnet jegliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen oder anderweitig unter der Datenschutzgrundverordnung oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen als „Personenbezogene Daten“ definiert werden, soweit die Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“ nach den geltenden Datenschutzgesetzen weiter gefasst ist als die vorstehenden Definitionen.
Datenschutzrichtlinie bezeichnet die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens unter: https://trellix.com/au/about/legal/privacy.html.
Die Definitionen der Produktberechtigung beziehen sich auf die Lizenz- oder Abonnementtypen, die im Gewährungsschreiben aufgeführt und in dem Dokument mit dem Titel "Definitionen der Produktberechtigung" definiert sind, das auf der Trellix-Website „Rechtliche Hinweise“ veröffentlicht ist. 
Vertreter bezeichnet die verbundenen Unternehmen, zugelassene Fachhändler, Subunternehmer und autorisierte Agenten einer Partei.
Fachhändler bezeichnet einen autorisierten Partner, der vom Unternehmen autorisiert ist, Softwarelizenzen und Support zu vermarkten und weiterzuverkaufen.
Software bezeichnet jedes Software-Programm, das uns gehört oder von uns lizenziert wird, im Objektcodeformat und anwendbarer Dokumentation, das (i) von uns lizenziert und direkt von uns oder unseren autorisierten Partnern erworben wurde oder das (ii) in der Hardware unserer Marke, die von uns oder unseren autorisierten Partnern erworben wurde, eingebettet oder vorinstalliert ist, und umfasst in jedem Fall Upgrades und Aktualisierungen, die die Endbenutzer während des betreffenden Support-Zeitraums installieren. Software kann auch zusätzliche Features oder Funktionen umfassen, auf die mit entweder einem Abonnement oder einem aktiven Support-Vertrag für bestimmte Cloud-Dienste zugegriffen werden kann, wie im jeweiligen Angebot verlangt und vorbehaltlich des Cloud-Dienste-Vertrags.
Support oder technischer Support bezeichnet die Dienste, die wir (oder ein autorisierter Partner) zur Unterstützung und Wartung der Software erbringen, wie in den Bedingungen für technischen Support und Wartung angegeben.
Supportlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den der Endbenutzer berechtigt ist, Support zu erhalten, wie im Gewährungsschreiben angegeben.
Die Bedingungen für technischen Support und Wartung sind unsere Bedingungen für technischen Support und Wartung für Hardware und Software, die auf der Trellix-Website „Rechtliche Hinweise“ verfügbar sind.
Trellix-Website „Rechtliche Hinweise“ bezeichnet die Webseite über rechtliche Hinweise unter: https://trellix.com/en-us/about/legal.html.
Aktualisierungen bezeichnet alle inhaltlichen Aktualisierungen der Software oder der Cloud-Dienste und umfassen alle DATs, Signatursätze, Richtlinienaktualisierungen, Datenbankaktualisierungen in Bezug auf die Software oder die Cloud-Dienste sowie Aktualisierungen der zugehörigen Dokumentation, die Endbenutzern nach dem Datum des Erwerbs der Software oder des Abonnements der Cloud-Dienste im Rahmen des erworbenen Supports allgemein zur Verfügung gestellt werden. Aktualisierungen werden von uns nicht gesondert bepreist oder vermarktet.
Upgrade bezeichnet jegliche Verbesserungen an der Software oder den Cloud-Diensten, die den Endbenutzern im Rahmen des erworbenen Supports zur Verfügung gestellt werden. Upgrades werden von uns nicht gesondert bepreist oder vermarktet.


-Ende-




Endbenutzer-Lizenzvertrag
Mai 2022
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